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Hier finden Sie ein paar wichtige Antworten zum Betrieb eines Anhängers.

Abfetten der Schmierstellen, Zugkugelkupplung, Regelmäßige Luftdruckprüfung sowie Profilprüfung der Reifen ist für die Werterhaltung und zu Ihrer eigenen Sicherheit unabdingbar.

WEISSROST Verzinkte Fahrzeuge im Winter

Sobald der Winter Einzug hält und der erste Schnee fällt, beginnen die Autobahn- und Straßenmeistereien wieder mit dem Streuen von Salz auf den Straßen. Auch in diesem Jahr werden wieder Tausalze mit Zusätzen wie Magnesium-Chlorid eingesetzt. Diese Tausalze verringern den Gefrierpunkt von Schnee und Eis auf -8°C, haben aber den Nachteil, dass diese die Verzinkungen an der Oberfläche angreifen und diese unschön aussehen lassen. Diese Korrossionserscheinung, so genannter Weißrost, stellt keinen Grund für eine Reklamation dar.

Der Korrosionsschutz des Anhängers bleibt trotz dieses Weißrostes erhalten. Als Abhilfe hilft hier nur das regelmäßige Waschen des Anhängers mit einem Hochdruckreiniger, wenn möglich mit heißem Wasser.

100 km/h Zulassung

  • Für Zugfahrzeuge bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse
  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
  • Die Reifen des Pkw-Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein
  • Gebremste Pkw-Anhänger müssen mit hydraulischen Radstoßdämpfern und Achsstoßdämpfern ausgestattet sein
  • Bei ungebremsten Pkw-Anhängern mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 750 kg muss das Zugfahrzeug mindestens ein Leergewicht von 2500 kg besitzen.

Anhänger Reifendruck

195/50R10 6,0 bar

175R14C 3,75 bar

195/70R15C 3,8 bar

165R13C 4,5 bar

19550R13C 6,25 bar

185/R14C 4,5 bar

195/55R10 6,25 bar

165/70R13 2,5 bar

Führerscheinregel für Anhänger

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

• Anhänger bis 750 kg

• Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

• Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

• Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen ) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.